Säuglings- und Kleinkind-Therapeut(in) nach dem IntraActPlus-Konzept®

Erforderliche Seminare (Abschluss „mit Erfolg“)

Prüfung

Informationen zu den Prüfungsinhalten finden Sie hier. Die Prüfung kann ganz oder teilweise im Rahmen des Abschlussseminars Säuglings- und Kleinkind-Therapie abgelegt werden.

Auffrischung (Refresher)

Damit der Abschluss seine Gültigkeit behält, muss einmalig spätestens 3 Jahre nach Erreichen des Abschlusses das „Praxisseminar Säuglings- und Kleinkind-Therapie“ wiederholt werden. Dabei wird die Leitung einer Kleingruppe übernommen.

Therapeut(in) für Bindung und Beziehung bei Säuglingen und Kleinkindern nach dem IntraActPlus-Konzept®

Diese Zusatzausbildung baut auf dem Abschluss „Säuglings- und KleinkindtherapeutIn“ auf. Sie befähigt zur Durchführung therapeutischer Maßnahmen zum Aufbau von Bindung und Beziehung in schwierigen Fällen, wie beispielsweise nach Frühgeburtlichkeit, bei Adoption/Pflege, Trauma, Verdacht auf Autismus, usw. Voraussetzung für den Abschluss „Bindung und Beziehung im Säuglings- und Kleinkindalter“ ist ein erneuter Besuch des Praxissseminars Säuglings- und Kleinkindtherapie mit Übernahme der Leitung einer Kleingruppe sowie die Vorstellung von zwei durch Video dokumentierten Therapieverläufen in schweren Fällen.


Sie können sämtliche Vertiefungsseminare unabhängig von den Prüfungen besuchen

Wer an einem Basisseminar teilgenommen hat, kann sämtliche Vertiefungsseminare besuchen – unabhängig von den Prüfungen innerhalb der einzelnen Seminare und den Endprüfungen. Sie können also den Besuch sämtlicher Vertiefungsseminare sicher im Voraus planen – unabhängig von Prüfungen und Prüfungsergebnissen.

Wann ist eine Prüfung bestanden?

Eine Qualifikation wird dann erteilt, wenn alle Teile der Prüfung erfolgreich bestanden wurden. Wird ein Teil der Prüfung nicht bestanden, so braucht nur dieser Teil nachgeholt zu werden. Die bereits bestandenen Teile bleiben weiter gültig.

Fristen für die Auffrischung einer Qualifikation (Refresher)

In Ausnahmefällen (z.B. im Falle einer Schwangerschaft oder einer schweren Krankheit) kann ein schriftlicher Antrag auf Verlängerung der jeweils geltenden Frist gestellt werden. Dieser Antrag ist an das IntraActPlus-Büro zu richten: IntraActPlus GbR, Jagerbauerstraße 12, 82061 Neuried.

Bitte beachten Sie, dass Sie selbst für die Einhaltung der jeweiligen Fristen verantwortlich sind.

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